AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Circle Rooms GmbH
Pettenkoferstraße 17
80336 München
Stand: 13.03.2019

I. Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Circle Rooms GmbH (Vermieter) und dem Veranstalter (Mieter) über den zu mietenden Seminar- und/oder Coachingraum zur Durchführung von Seminaren, Workshops, Schulungen, Besprechungen und Coachings.

2. Geschäftsbedingungen des Veranstalters (Mieters) finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass deren Geltung ausdrücklich schriftlich von Circle Rooms GmbH bestätigt wird.

II. Abschluss des Vertrages und Umfang der vertraglichen Pflichten

1. An den Veranstalter gerichtete Angebote sind freibleibend und stellen eine Aufforderung an den Veranstalter zur Abgabe eines Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Antragsannahme/Bestätigung des Vermieters an den Veranstalter zustande. Eine Übermittlung der Antragsannahme/Bestätigung durch Email ist ausreichend. Vertragspartner sind Circle Rooms GmbH (Vermieter) und der Veranstalter, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Die einzelnen Teilnehmer der Veranstaltung sowie Kursleiter und /oder deren Begleiter sind nur bei ausdrücklicher und gesonderter Vereinbarung zwischen Circle Rooms GmbH und dem Veranstalter Vertragspartner.

2. Diese Vertragsbedingungen gelten auch gegenüber einzelnen Teilnehmern der Veranstaltungen sowie Kursleitern und /oder deren Begleitern und allen sonstigen Personen, die von dem Veranstalter in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Der Veranstalter hat die von ihm in das Vertragsverhältnis einbezogenen Personen auf die Geltung dieser Vertragsbedingungen und das Recht auf jederzeitige Aushändigung dieser Vertragsbedingungen durch Circle Rooms GmbH hinzuweisen. Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Besucher der Räumlichkeiten von Circle Rooms GmbH auf die Einhaltung der im Seminarhaus ausliegenden Hausordnung, die u.a. beinhaltet, dass das Rauchen in den Räumen und Fluren des Seminarhauses nicht gestattet ist, hinzuweisen

3. Circle Rooms GmbH verpflichtet sich, die reservierten Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, sowie die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

4. Der Veranstalter garantiert, dass die bestellte Veranstaltung im Seminarhaus stattfinden wird und ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Leistungen des Seminarhauses zu bezahlen. Die Pflicht zur Bezahlung gilt auch für solche Sonderleistungen und Auslagen von Circle Rooms GmbH an Dritte, welche im Auftrag des Veranstalters von Circle Rooms GmbH veranlasst wurden. In dem Räumen “Great White Open”, “Spring Room” und “Helium Room” ist zu der Miete des Raumes eine für den Mieter passende Verpflegungspauschale zu buchen.

5. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Nutzung der Räume außer für Schulungszwecke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Circle Rooms GmbH. Dies gilt insbesondere, wenn die Räume für die Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden, bei denen es sich nicht um Seminar- oder Coachingveranstaltungen handelt. Gleiches gilt für politische oder religiöse Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit politischem oder religiösem Inhalt.

III. Preise, Anzahlung, Zahlung, Aufrechnung, Stornierung

1. Die Preise für die Leistungen des Seminarhauses sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich vor der vereinbarten Mietzeit. Bei Überschreitung der Mietzeit behält sich die Circle Rooms GmbH vor, die tatsächliche Nutzungsdauer zu berechnen.

2. Die Circle Rooms GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3. Zahlungsziel ist vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bei späterer Buchung sofort. Die Circlerooms GmbH ist berechtigt den Zugang zu den Räumlichkeiten zu verwehren, wenn die Buchnung zum Mietbeginn nicht bezahlt wurde.

3.1. In Ausnahmefällen kann die Zahlung vor Ort mit EC-Karte oder Kreditkarte geleistet werden. Für Zahlungen mit EC-Karte erheben wir eine Gebühr von 1 % vom Rechnungsbetrag. Für Zahlungen mit Kreditkarte beträgt die Gebühr 2,75 %.

4. Stornoregelung

4.1. für die Räume:
Great White Open, Spring Room, Helium Room:
Für die Stornierung von vereinbarten Terminen werden

  • ab 4 Wochen vor Durchführung: 50%,
  • ab 2 Wochen vor Durchführung: 75%,
  • bei Stornierung kürzer als einer Woche vor Durchführung: 100%,

des Preises incl. aller Nebenleistungen in Rechnung gestellt. Rücktritte bzw. Stornierungen bedürfen der Textform.

4.2. für den Raum:
Coach and Couch Club:
Für die Stornierung von vereinbarten Terminen werden bei Stornierung kürzer als 1 Woche vor Durchführung: 100% des Preises incl. aller Nebenleistungen in Rechnung gestellt. Rücktritte bzw. Stornierungen bedürfen der Textform.

4.3. Die Bestimmungen zur Rücktrittspauschale sind auch anwendbar, wenn der Kunde die Veranstaltung aus Gründen, die Circle Rooms GmbH nicht zu verantworten hat (z. B. höhere Gewalt, Absage von Teilnehmern der Veranstaltung, etc.), nicht antritt. Die Rücktrittspauschale ist von dem Veranstalter nicht zu zahlen, wenn der Rücktritt des Veranstalters aus Gründen erfolgt, die von Circle Rooms GmbH zu vertreten sind oder wenn Circle Rooms GmbH das Mietobjekt zu gleichen Konditionen weitervermietet.

4.4. Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Circle Rooms GmbH aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Seminarhauses

1. Wird eine Rechnung, eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist Circle Rooms GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine aufgrund einer Einzugsermächtigung versuchte Abbuchung des Seminarhauses scheitert.

2. Ferner ist Circle Rooms GmbH berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Seminarhaus nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder des Veranstaltungszwecks, gebucht werden;
  • begründeter Anlass zu der Annahme gegeben ist, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb und die Sicherheit oder das Ansehen von Circle Rooms GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Circle Rooms GmbH zuzurechnen ist;
  • Circle Rooms GmbH von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisses des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Veranstalter fällige Forderungen des Seminarhauses nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von Circle Rooms GmbH gefährdet erscheinen.

3. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch Circle Rooms GmbH hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadensersatz.

4. Circle Rooms GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Eine Erklärung per Email ist ebenfalls ausreichend.

V. Haftung des Seminarhauses

1. Bei Störungen oder Mängeln, die hinsichtlich der Leistungen von Circle Rooms GmbH auftreten, wird sich Circle Rooms GmbH unverzüglich bemühen, für Abhilfe zu sorgen.

2. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Circle Rooms GmbH auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsache ist ausgeschlossen. Die Circle Rooms GmbH haftet zudem nicht für vom Mieter eingebrachte Gegenstände.

3. Die Circle Rooms GmbH haftet für Handlungen, die durch die Circle Rooms GmbH oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Herbeiführung von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit jedoch auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

VI. Haftung des Veranstalters – Stellung einer Sicherheit

1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Verschmutzungen, etwa solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Circle Rooms GmbH ist berechtigt einen Nachweis für eine entsprechende Versicherung zu verlangen. Circle Rooms GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.

3. Eine etwaige Verpflichtung für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und Pflichten trifft allein den Veranstalter. Soweit Circle Rooms GmbH aus der Nichterfüllung solcher Auflagen und Pflichten von Dritten in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Veranstalter Circle Rooms GmbH von diesen Ansprüchen freizustellen.

VII. Verhalten/ Ordnung

1. Es gilt die anliegende Hausordnung.

2. Fundsachen werden für die Dauer von acht Wochen von der Circle Rooms GmbH aufbewahrt und an denjenigen herausgegeben, der glaubhaft macht, Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer zu sein. Zurückgebliebene Gegenstände des Veranstalters werden nur auf Kosten des Veranstalters nachgesandt. Dieser trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung.

3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial darf nicht ohne Zustimmung der Circle Rooms GmbH an Wänden, Tischen oder sonstigen Einrichtungsgegenständen befestigt werden und hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Circle Rooms GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Circle Rooms GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringen von Gegenständen vorher mit der Circle Rooms GmbH abzustimmen.

4. Mitgebrachte Seminarmaterialien oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Andernfalls darf die Circle Rooms GmbH die Entfernung und Entsorgung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.

5. Lebensmittel und Getränke werden, entsprechend Ihrer Bestellung, von der Circlerooms GmbH bereitgestellt. Selbstorganisiertes Catering und ist nicht erlaubt. Bei einer Zuwiderhandlung wird eine pauschale Gebühr für den uns entstehenden Aufwand von mindestens 75 € zzgl. MwSt., unabhängig von der Menge des mitgebrachten Caterings, in Rechnung gestellt.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse, Haftungsfreistellung

1. Soweit die Circle Rooms GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die Circle Rooms GmbH im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Circle Rooms GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Circle Rooms GmbH bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Circle Rooms GmbH gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die Circle Rooms GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Circle Rooms GmbH angemessen pauschal erfassen und berechnen.

3. Störungen an der von der Circle Rooms GmbH zur Verfügung gestellten, technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Circle Rooms GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Datenspeicherung

Gemäß Paragraph 33 Bundesdatenschutzgesetz werden Namen und Anschrift des Veranstalters sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten von der Circle Rooms GmbH gespeichert. Durch die Buchung erklärt sich der Veranstalter mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsabwicklung einverstanden. Die Circle Rooms GmbH gibt auf Anfrage Auskunft über die gespeicherten persönlichen Daten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform oder der Erklärung durch Email. Einseitige Änderungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Circle Rooms GmbH, Pettenkoferstraße 17, 80336 München.

3. Der ausschließliche Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist München.

4. Es gilt deutsches Recht.